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für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Mieten und Pachten
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F.A.Q
 

Welche Unterlagen benötigt der Sachverständige für die Erstellung eines Wertgutachten?

Zur sachgerechten Erstellung eines Wertgutachtens bedarf es neben den allgemeinen Immobilienmarktdaten wie dem Grundstücksmarktbericht, den Bodenrichtwertkarten etc. einer sorgfältigen Erfassung sämtlicher wertrelevanter Objektdaten, die dem Eigentümer bereits schon häufig vorliegen.

Die benötigten Unterlagen sind zum Teil vom Objekttyp und der Nutzungsart abhängig.

Selbstverständlich können fehlende Unterlagen auch gerne durch uns beschafft oder erstellt werden.

Liegen die vorgenannten Unterlagen bei Ihnen nicht vor, so sind wir gern behilflich diese bei den entsprechenden Behörden (z.B. Grundbuchamt) zu beschaffen oder auch anzufertigen (z.B. Berechnung des Bruttorauminhaltes oder der Wohnfläche).

Folgende objektbezogene Unterlagen, die der Sachverständige bei Auftragserteilung in Kopie - oder für Sie noch einfacher im Original - zur Gutachtenerstellung benötigt:

  • Aktuelle und vollständige Abschrift des Grundbuchs
    Befinden sich in Abteilung II bewertungsrelevante Rechte oder Lasten, so benötigen wir Kopien der Eintragungsbewilligungen bzw. der Grundakten.
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster
    (aktuelle Flurkarte/Lageplan/Katasterkarte sowie Auszug aus dem Liegenschaftsbuch)
    • Aktuelle Baulastenauskunft (entfällt in einigen Bundesländern).
    • Aktuelle Altlastenauskunft.
  • Bescheinigungen der Stadt/der Gemeinde/des Abwasserzweckverbandes
    etc. über bezahlte oder anfallende Erschließungskosten und Anliegerbeiträge (z.B. Abwasserbeiträge, Straßenausbaubeiträge).
  • Bauunterlagen der aufstehenden Gebäude:
    Grundrisse, Schnitte, Ansichten und sofern vorhanden:
    Baubeschreibung, Bauantrag, Leistungsbeschreibung, Baugenehmigung, Bauabnahmebescheinigung sowie Baukasten-Zusammenstellungen für durchgeführte bzw. anstehende Maßnahmen sowie Auszug aus dem Bebauungsplan (falls vorhanden).
  • Berechnung Bruttorauminhalt gem. DIN 277.
  • Berechnung der Wohn- bzw. Nutzflächen gem. der II. BV oder DIN 283.
  • Bei Mietobjekten:
    Kopien der Mietverträge, Mietverträge mit Mieterhöhungsvereinbarungen (falls vorhanden).
  • Bei Wohnungs- und Teileigentum:
    Kopie Aufteilungsplan, Teilungserklärung, Verwalterabrechnung, Unterlagen zur Höhe der gemeinschaftlichen Instandhaltungsrücklage.
  • Sonstiges:
    Nicht eingetragene Rechte zugunsten Dritter.

Zusätzlich werden für die Bewertung durch den Sachverständigen weitere grundstücksbezogene Informationen zu den nachfolgenden Gegebenheiten eingeholt:

  • Erschließungssituation
    z.B. Straßenausbau, Versorgungsleitungen, Grenzverhältnisse und Baugrund.
  • Privatrechtliche Besonderheiten
    z.B. Bodenordnungsverfahren und Verunreinigungen.
  • Öffentlich-rechtliche Gegebenheiten
    z.B. Landschafts-, Natur- und Gewässerschutz, Baulasten, Denkmalschutz, Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht.

Die vorgenannten Unterlagen werden durch uns (soweit möglich) telefonisch oder schriftlich bei den entsprechenden Ämtern eingeholt. Bis schriftliche Dokumente bei uns eingehen, vergehen jedoch gewöhnlich ca. 10 Tage. Grundsätzlich gilt deshalb: Um so aussagefähigere Unterlagen Sie uns zur Verfügung stellen, um so schneller können wie Ihren Auftrag bearbeiten.

 

Ablauf

Abschluss des Sachverständigenauftrages:

Der Sachverständigenvertrag beinhaltet eine Vollmacht die uns zur Einsicht bzw. zur Entgegennahme grundstücksbezogener Unterlagen an öffentlichen Stellen berechtigt (z.B. bei Grundbuch- oder Katasterämtern etc.). Sollten Sie keine aktuellen Unterlagen des Bewertungsobjektes besitzen, so ist es nicht notwendig dass Sie sich persönlich hierum kümmern. Durch die von Ihnen erteilte Vollmacht holen wir alle benötigten Auskünfte und Dokumente für Sie ein. Liegen Ihnen bereits alle notwendigen Unterlagen beim Ortstermin vor, vereinfacht und beschleunigt dies natürlich die Gutachtenerstellung.

Ortstermin:

Die Ortsbesichtigung findet nach Möglichkeit schon wenige Tage nach Ihrer Auftragserteilung an unser Haus statt.

Im Rahmen des Ortstermins verschaffen wir uns einen Überblick des Bewertungsobjekts. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich dass jeder Raum einsehbar ist - es geht in erster Linie um den Gesamteindruck der Immobilie. Es ist vorteilhaft, wenn die Eigentümer oder stellvertretend ein Verwalter anwesend sind. Viele aufkommende Fragen lassen sich so unbürokratisch, einfach und schnell vor Ort klären. Hierbei stellt sich oft heraus, dass noch Unterlagen, Informationen, Stellungnahmen etc. bei den entsprechenden Behörden anzufordern sind oder auch durch unser Büro angefertigt werden können.

Informationsanalyse und Verwertung im Gutachten:

Die sachgerechte Erstellung des Wertgutachtens setzt die umfassende Analyse aller wertbeeinflussenden Parameter voraus. Die im Ortstermin und durch Behörden gewonnenen Informationen werden anschließend von uns überprüft und ausgewertet. Im Rahmen der Gutachtenerstellung werden alle gesammelten wertrelevanten Informationen berücksichtigt. In Folge dieses Vorgehens ist das Ergebnis ein gründlich recherchiertes, fachlich fundiertes und unabhängiges Wertgutachten.

Dauer der Gutachtenerstellung:

Grundsätzlich ist die Bearbeitungsdauer vom Umfang der Wertermittlungsaufgabe, der Objektart und Objektgröße sowie der Qualität der zur Verfügung stehenden Unterlagen abhängig.

Die durchschnittliche Gesamtbearbeitungszeit liegt i.d.R. bei ca. 4 bis 6 Wochen. Sollten Sie terminlich gebunden sein, besprechen wir gerne gemeinsam mit Ihnen ob es uns möglich ist eine Fertigstellung Ihres Gutachtens auch kurzfristiger zu realisieren.

 
 
 
 
Übersicht:
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